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Fachliche Ausrichtung und Arbeitsweise

Die Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen werden durch die entsprechenden Institutionen zugewiesen. Hauptmethode der
sozialpädagogischen Arbeit in der Einrichtung ist die Einzelfallhilfe. Für den einzelnen Jugendlichen / jungen Volljährigen ist
ein Betreuer Bezugsperson,die ihn während der gesamten Zeit der Unterbringung in der Einrichtung betreut.

Jedem Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen wird ein Bezugsbetreuer zugeordnet. Diese Zuordnung dient der: Die zusätzliche Betreuung und Förderung in der Gesamtgruppe dient der: Während ihres Aufenthaltes durchlaufen die Jugendlichen und jungen Volljährigen bis zu vier Betreuungsphasen.
Folgende Aspekte der sozialpädagogischen Arbeit werden damit umgesetzt: Durch einen kontinuierlichen Kontakt zu den Angehörigen bzw. anderen Bezugspersonen sollen die wichtigsten sozialen
Beziehungen des Jugendlichen / jungen Volljährigen erhalten bleiben und in den pädagogischen Prozess einbezogen werden.
In diesem Rahmen erfolgt auch die Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe.

Jugendliche und junge Volljährige, welche sich zur U-Haftvermeidung in der Einrichtung befinden, durchlaufen grundsätzlich
nur die Betreuungsphasen I und II. Besondere jugendrichterliche Weisungen können im Einzelfall zu Einschränkungen führen.
Bei anderen Einweisungskriterien ist ein sofortiger Einstieg nach Vereinbarung in Phase II möglich, mit sich anschließenden
Wechseln in Phase III und IV.



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