Ambulante Betreuung
Täter-Opfer-Ausgleich
Ziele
- eine verstärkte Berücksichtigung von Opferbelangen im Ermittlungs- und Strafverfahren,
- die Konfrontation der Täter mit den Konsequenzen ihrer Tat durch die Begegnung mit den
Opfern,
- eine Hilfestellung bei der Tatverarbeitung mit ihren Folgen und
- die aktive Beteiligung beider Parteien an der Konfliktverarbeitung und Wiedergutmachung
zur Herstellung
des individuellen, sozialen und gesellschaftlichen Friedens.
Voraussetzungen
- Der Sachverhalt muss eindeutig sein.
- Die Einsicht der Täter in das von ihnen begangene Unrecht muss vorhanden sein.
- Das Opfer der Straftat sollte persönlich betroffen sein.
- Die Teilnahme von Tätern und Opfern ist freiwillig.
- Ein TOA ist zu jedem Zeitpunkt möglich.
Die Teilnahme am TOA kann zur Strafmilderung bis hin zur Verfahrenseinstellung führen.
Sozialer Trainingskurs zur Verkehrserziehung
- Aufarbeitung von strafrechtlich relevanten Verhaltensmuster im Straßenverkehr
- Gruppengespräche zur strafrechtlichen Aufarbeitung
- Konfrontation mit den Konsequenzen bei Verstößen im Straßenverkehr
- Auswirkungen von Alkohol und Drogen auf das Verhalten im Straßenverkehr
- Rollenspiele
- Ablauf
- 1 Vor- und Abschlussgespräch
- 6 Gruppenveranstaltungen
- eine mehrtägige Veranstaltung mit erlebnispädagogischem Teil (Kartfahren in Neubrandenburg)
Sozialer Trainingskurs zum Thema Gewalt und Aggression
- Erlernen und Einüben sozialer Verhaltensweisen
- Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien bei der Bewältigung von Alltagsproblemen
- Geben von Hilfestellungen zur Überwindung der den Gewaltstraftaten zugrundeliegenden Schwierigkeiten
- Soziales Lernen in der Gruppe ermöglichen
- Ablauf
- 1 Vor- und Abschlussgespräch als Einzelgespräch
- 1 Wochenende mit zweitägigem Seminarkurs (2x6 Stunden)
- 1 Wochenende mit einem zweitägigen erlebnispädagogischen Törn mit der Jugendbarkasse "Grenouille"

Kartfahren
Jugendliche auf Törn
Sozialpädagogisch betreute Arbeitsleistungen
Die Sozialpädagogisch betreuten gemeinnützigen Arbeitsleistungen werden mit der Zielstellung durchgeführt, als
Einzelfallhilfe
Jugendliche und Heranwachsende mit besonderem Betreuungsbedarf bei der Erfüllung von Arbeitsauflagen
in ihrer gegenwärtigen
Lebenssituation ambulant zu begleiten.
Eine Erfolgssicherung der sozialpädagogischen Betreuung bei der Erfüllung von Arbeitsleistungen orientiert sich an der
individuellen
Situation der Jugendlichen und Heranwachsenden. Die besondere Betreuungssituation kann Jugendliche bei
der Entwicklung von
Handlungskompetenzen unterstützen.
Einzelbetreuung
Die Arbeit in der Einzelbetreuung wird mit der Zielstellung durchgeführt,
Einzelfallhilfe in Abstimmung mit dem Jugendamt für
delinquente Jugendliche/ junge Volljährige und
auf richterliche Weisung für stark delinquente Jugendliche/ junge Volljährige
in ihrer gegenwärtigen Lebenssituation
zu leisten. Die Hilfeleistung ist zeitlich auf 12 Monate begrenzt. Das geplante pädagogische
Vorgehen mit
abrechenbaren Teilschritten erfolgt auf der Grundlage einer mit dem Jugendlichen abgestimmten Hilfeplanung.
Inhaltliche Schwerpunkte der Arbeit in der Einzelbetreuung
- Erweiterung der Handlungskompetenz, um damit weiterer Straffälligkeit vorzubeugen
- Beratung bei Lebens- und Alltagsproblemen
- Unterstützung bei schulischen/beruflichen Problemen
- Hilfe bei der Wohnungssuche
- Unterstützung beim Umgang mit Behörden
- Hilfe bei Schuldenregulierungen
- Hilfe bei der Gestaltung von stabilen Beziehungen im sozialen Nahraum
- Lernen durch Orientierung an einer Vertrauens- und Bezugsperson
- Hilfestellung bei Problemen mit Eltern und Freunden